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Mit Wirkung zum 04. August 2010 hat die Bundesagentur für Arbeit der Friedrich A. Kruse jun. Logistics Services GmbH & Co. KG die „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ nach §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August 1972 erteilt. „Die Erlaubnis ist für unser Unternehmen ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Stärkung unseres Leistungsangebotes“ erläutert Dirk Emmerich, geschäftsführender Gesellschafter in Leverkusen und skizziert die zukünftige Marschrichtung: Neben der Lager- und Versandlogistik für Chemiekunden steht der konsequente Ausbau unserer Kompetenzen in den Bereichen Pulver- und Flüssigabfüllung sowie Produktionslogistik (In-Plant-Logistics) im Focus der Unternehmensentwicklung. Hier investiert Kruse gezielt in die Erweiterung seiner technischen Anlagen und den Know-how-Ausbau. Für die personalintensiveren Logistikdienstleistungen in den Produktionsstätten der Kunden bietet die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung zusätzliche Flexibilität und steigert die oft entscheidende Schnelligkeit bei der Umsetzung kurzfristiger Kundenwünsche. Und genau das ist die Stärke auf die unsere Kunden bauen können.

 

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Ihr Logistikpartner für Lager, Versand, Abfüllung und Produktionslogistik in der Chemie- und Prozessindustrie.

Wir bieten Lösungen und kümmern uns persönlich.

Ihr Nutzen ist unser Antrieb: "Wir verkaufen Löcher und keine Bohrer!"

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